Zugang in den M-Zweig der Mittelschule
MSO Bayern § 7
- 1.
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in die Jahrgangsstufe 7 mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2,
- 2.
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in die Jahrgangsstufen 8 und 9 mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2,
- 3.
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in die Jahrgangsstufe 10 mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und einer Gesamtbewertung von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2; wurde der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch.
Der Zugang setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus.
Zugang aus der Regelklasse | Klasse | Fächer | Zwischenzeugnis | Jahreszeugnis | ||
Notenschnitt | Bedingungen | Notenschnitt | Bedingungen | |||
Jahrgangstufe 6 | M7 | Durchschnitts-note aus D, M, E | 2,66 und besser | Antrag der Erziehungs-berechtigten | 2,66 und besser | Antrag der Erziehungs-berechtigten |
3,00 und schlechter | a) Antrag der Erziehungs-berechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule | |||||
Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufe 8 | M8 bzw. M9 | Durchschnitts-note aus D, M, E | 2,33 und besser | Antrag der Erziehungs-berechtigten | 2,33 und besser | Antrag der Erziehungs-berechtigten |
2,66 und schlechter | a) Antrag der Erziehungs-berechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule | |||||
Zugang aus der Regelklasse | Klasse | Fächer | Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule | |||
Notenschnitt | Bedingungen | |||||
Jahrgangsstufe 9 | M10 | Durchschnitts-note aus D, M, E | 2,33 und besser | Antrag der Erziehungsberechtigten | ||
2,66 und schlechter | a) Antrag der Erziehungsberechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
2Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die in die Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 des Mittlere-Reife-Zugs eintreten möchten, gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.
§ 6 Abs.(2) Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
Aufnahmeprüfung
M7 – M9: Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt von 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufe 7, 8 und 9) im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis nicht erreicht haben, können sich auf Antrag der Erziehungsberechtigten einer Aufnahmeprüfung unterziehen, die in den Jahrgangsstufen 6 bis 8 im Anschluss an das Jahreszeugnis in den letzten Tagen der Sommerferien stattfindet und sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erstreckt.
Anmeldung in der ersten Ferienwoche.